Rechtsanwälte - Falke & Dr. Spinner-Ahnert

Trennung, Trennungsfolgen, Scheidungsantrag

Ihr Scheidungsanwalt aus Frankfurt Main

Sollten Sie an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr festhalten wollen und über die Trennung von Ihrem Ehegatten nachdenken, ist es ratsam, sich mit einem Familienanwalt über die Trennung und die Trennungsfolgen zu unterhalten.

Wann kann ich geschieden werden?

Generell kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehe zerrüttet ist. Zerrüttet ist die Ehe dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt voneinander leben, ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Das Einhalten des Trennungsjahres ist somit wesentliche Voraussetzung, um ein Scheidungsverfahren zu beginnen.

Warum gibt es das Trennungsjahr?

Mit dem Tag der Trennung bekunden Sie gegenüber Ihrem Partner, dass Sie an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr festhalten wollen. Womöglich ist der Trennungswunsch aber auch nur durch einen vorübergehenden Konflikt mit Ihrem Partner bedingt, welcher mit einer Eheberatung überwunden werden kann. Der Gesetzgeber möchte den Ehegatten mit dem Einhalten des Trennungsjahres die Gelegenheit geben, an der ehelichen Lebensgemeinschaft wieder festzuhalten. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit Beratungsstellen im Rhein-Main-Gebiet sagen wir Ihnen (kostenlos), wo Sie Rat und Hilfe finden, was diese Hilfe kostet (oft tragen die Krankenkassen, Kommunen oder andere Einrichtungen die Kosten) und welches Angebot für Sie geeignet sein könnte.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung der Ehegatten. Die Trennung kann entweder vollzogen werden, indem ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, oder es beginnt, wenn die Ehegatten eine Trennung „von Tisch und Bett“ vollziehen. Um eine Trennung von Tisch und Bett anzunehmen, werden vom BGH folgende Kriterien gefordert:

  • keine gemeinsamen Mahlzeiten (Einschränkungen bei gemeinsamen Kindern)
  • getrennte Schlafbereiche
  • keine Intimitäten
  • jeder versorgt sich eigenständig
  • jeder wäscht seine Wäsche allein

Zusammengefasst muss bei einer Trennung von Tisch und Bett keine gemeinsame Lebensführung mehr vorhanden sein. Ob Sie bereits eine Trennung von Tisch und Bett vollziehen und warum es oft Beweisprobleme bei einer Trennung von Tisch und Bett gibt, können wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Welche Folgen hat eine Trennung von meinem Partner?

Die Trennung von Ihrem Ehegatten ist mit vielen Fragen verbunden. Bei einem guten Familienanwalt sollte das Hauptaugenmerk hier zunächst bei den gemeinsamen Kindern liegen. Besprochen werden muss, bei welchem Ehegatten die Kinder leben sollen und ob sich im Interesse der Kinder ein Sorgerechtsverfahren (meist Aufenthaltsbestimmungsrecht) vermeiden lässt. Geklärt werden muss auch, wie ein Umgang des nicht betreuenden Elternteils mit den Kindern geregelt werden soll (Residenzmodell), oder ob ein Wechselmodell infrage kommt. Generell sollte der Umgang des Kindes zum nicht betreuenden Elternteil kindgerecht sein.

Darüber hinaus sollten Sie mit der Trennung die Themen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt mit einem Familienanwalt besprechen. Bei dem Thema Unterhalt ist wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren und Ihren Ehegatten unterhaltsrechtlich in Verzug setzen. Auch ohne Kinder sollten Sie schnellstmöglich über das Thema Trennungsunterhalt mit einem Familienanwalt sprechen. Darüber hinaus werden bei einer Trennung Fragen zu der gemeinsamen Ehewohnung, der Handhabe gemeinsamer Konten und gemeinsamer Verbindlichkeiten bestehen. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was kommt nach dem Ablauf des Trennungsjahres?

Wenn das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, kann ein Scheidungsantrag von einem Ehegatten bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Mit der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten ist das Scheidungsverfahren rechtshängig. Wie viel Zeit das Scheidungsverfahren nach dem Stellen des Scheidungsantrages in Anspruch nimmt, hängt immer davon ab, welches Gericht für Sie zuständig ist, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, ob andere Folgesachen einer gerichtlichen Klärung unterzogen werden sollen und ob ein Verfahrensbeteiligter das Verfahren verzögert.

Ist die Scheidung mit einem Anwalt möglich?

Sofern Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, kann das Scheidungsverfahren mit einem Anwalt betrieben werden. Das Gesetz regelt, dass derjenige, der der Scheidung nur zustimmt, nicht anwaltlich vertreten sein muss. Dies ist auch sinnvoll und spart Geld, da so lediglich für den antragstellenden Ehegatte Anwaltskosten für die anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren entstehen.

„Mit welchem Anliegen können wir Ihnen behilflich sein?“

Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht können wir Ihnen in allen Bereichen behilflich sein, die das Thema Familie betreffen, seien es Fragen zur Trennung & Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Güterrecht (Zugewinnausgleich), Hausrat, Wohnungszuweisung, Sorgerecht, Umgang, Annullierung einer Ehe, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsanerkennung, Gewaltschutz, Adoptionen oder Namensänderungen. Durch den Sitz unserer Kanzlei in Frankfurt am Main betreuen wir seit Jahren Fälle mit einem Bezug zum internationalen Familienrecht. Sei es eine Scheidung mit internationalem Bezug, die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, Kinderentführungsverfahren (HKÜ) oder Unterhaltsverfahren mit Auslandsbezug; wir helfen Ihnen gerne weiter. Derzeit haben über sechzig Prozent unserer Mandate einen internationalen Bezug.

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